Fertigstellung dauert noch wegen bevorstehenden Rechtsänderungen
Zahlungsinfähigkeit und Überschuldung treten gewöhnlich nicht über Nacht ein sondern kündigen sich über Wochen und Monate an, zunächst kaum merkbar, am Ende dann aber derart wuchtig und umfassend, dass es meist für den Betroffenen später schier unglaublich erscheint, die drohende Katasthrophe nicht viel früher schon bemerkt zu haben.
So jedenfalls normaler Weise der Ablauf im Privatinsolvenzbereich.
Hat sich schließlich die Einsicht in die Erkenntnis durchgesetzt, den mittlerweile schier unbezwingbar angewachsenen Schuldenberg alleine niemals bewältigen zu können, folgt häufig eine Phase der Lähmung und Appathie, vergleichbar mit den Empfindungen nach Verlust eine geliebten Menschen. Diese Art von "Trauerarbeit"ist notwendig, um das Unfassbare begreifen zu lernen, darf jedoch nur von kurzer Dauer sein, weil andernfalls der Zusammenbruch des gesamten sozialen Umfeldes einzutreten droht, im schlimmsten Falle der Zusamenbruch des insolvenzbelasteten Menschen selbst.
Insolvenz ist keine Krankheit, macht aber krank.
Die Tatsache der eingetretenen Überschuldung bewirkt bei redlichen Schuldner häufig schwere Krankheitsbilder im neurologischen und psychologischen Bereich, jedenfalls dannn, wenn der Überschuldete diesen Zustand über einen längeren Zeitraum hilflos erduldet, wie ein Unbeteiligter von außen seine Situation wahrnimmt und keinerlei Anstalten trifft, gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Deswegen muss so schnell wie die seelischen und körperlichen Heilkräfte dies zulassen gehandelt werden.
Leichter gesagt als getan ! Denn typischer Weise verbleibt bei der überschuldeten Person trotz der Einsicht, schleunigst handeln zu müssen, eine der Situation geschuldete Kraftlosigkeit.
Selbstvorwürfe, nicht rechtzeitig reagiert zu haben, um das Chaos zu verhindern, Schuldzuweisungen an Freunde, Bekannte oder gar die Gläubiger selbst, keine Ahnung, wie es weitergeht, aufkommende Einsamkeit und soziale Verödung bis hin zu komplettem Realitätsverlust, rauben einem nicht nur den Schlaf sonder vorallem derart viel Energie, dass nur die Wenigsten in der Lage sein werden, derart umfassend aktiv zu werden, wie es die Situation gebietet.
Doch wer sollte mir, dem überschuldeten "Insolvenzler", wie, womit und vorallem wobei helfen können und wollen? Kann ich mir den Weg aus der Krise hin zu meinem alten, schuldenfreien Leben überhaupt leisten, wo ich doch ohnehin bereits Pleite bin?Habe ich überhaupt eine Chance, ohne nennenswerten finanziellen Eigenanteil meinen täglich wachsenden Schuldenberg in den Griff zu bekommen? Und wenn ja, wie lange dauert das denn. Welchen Zwängen muss ich mich unterwerfen? Kann ich es vor meinem eigenen Gewissen verantworten und bringe ich den Mut auf, mich zu meiner Zahlungsunfähigkeit zu bekennen , insbesondere ausgehend von der Annahme , dass mein gesamtes soziales Umfeld von meiner wirtschaftlichen Pleite-Situation erfährt. Wie werden Arbeitgeber, Vermieter, Banken und ähnlich wichtige Partner meiner gesellschaftlichen Existenz darauf reagieren ?
Der Entschluss, selbst oder mit Hilfe Dritter etwas unternehmen zu müssen, ist das Eine, die Umsetztung dessen jedoch etwas ganz anderes.....weiter
Schwerpunkt eines jeden Entschuldungsversuches und deswegen auch der Kern unserer Beratungsaktivitäten ist die Entwicklung einer individuellen Insolvenzvermeidungsstrategien, d.h. wir unternehmen primär den Versuch, Sie trotz Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ohne langwieriges Insolvenzverfahren schuldenfrei zu bekommen. Und zwar nach Maßgabe eines mit Ihnen abgestimmten, der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechenden Entschuldungskonzepts.
Haftungsmindernde Eigeninsolvenzantragstellung; Restschuldbefreiung von Einzelpersonen , Vermeidung zivil- und strafrechtlicher Risiken für Geschäftsführer und sonstige Vertreter juristischer Personen gehören dabei ebenso zu unserem Repertoire, wie etwa die anwaltliche Begleitung in Sanierungsfällen , im Insolvenzplanverfahren oder in der gerichtlichen Insolvenz mit anschließender Wohlverhaltensphase bei Verbraucherinsolvenzverfahren
Dabei streben wir stets Kosten und Zeit sparende einvernehmliche Lösungen an.ofern Sie dies wünschen und uns entsprechend mandatieren, begleiten und schützen wir Sie mit all unserer Kompetenz und höchster Einsatzbereitschaft vor und während des gesamten Entschuldungsverfahren, ja sogar noch in der Nachhaftungszeit im Anschluss an die Erteilung der Restschuldbefreiung
Sie möchten sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, die zur Entschuldung beitragen können? Wir haben Wissenswertes für Sie zusammengestellt. Informationen
Privatinsolvenz-Berlin-info
c/o EGERLAND - Berlin
Kanzlei für Straf- und Insolvenzrecht
Rüdesheimer Str. 8
14197 Berlin
Tel: 030/89747490
e-mail:kanzlei@ra-egerland.de
Über Uns
Lernen Sie uns kennen und überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und unserer Erfahrung