- Wir können Ihnen bei Ihren Bemühungen, endlich wieder schuldenfrei zu sein, folgende Hilfestellungen anbieten:
- Überprüfung aller Forderungen auf Rechtmäßigkeit
- Überprüfung von Kontopfändungen
- ggf. Aufhebung von Kontenpfändungen
- Einrichtung eines P-Kontos
- Berechnung aller Verpflichtungen und Schulden
- Verhandlungen mit den Gläubigern
- Erstellung außergerichtlicher Schuldenbereinigungspläne
- Erarbeitung einer Entschuldungsstrategie
- Beratung bei allen Insolvenzverfahren
- Durchführung außergerichtlicher Einigungsverfahren
- Bewältigung gerichtlich angeordneter Einigungsverfahren
- Antragstellung "Verbraucherinsolvenz" beim zust. Amtsgericht
- Antragung "Regelinsolvenz" -privat- beim zust. Amtsgericht
- Beantragung "Regelinsolvenz"-für juristische Personen- GmbH, AG, Verein Stiftung, usw.
- Bearbeitung und Abwehr sogenannter Fremdinsolvenzanträge
- ggf. mit fristgerechter Privatinsolvenz zu verbinden
- Betreuung und Beratung während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens incl. Wahrnehmung von Prüfterminen, Terminen zur Gläubigerversammlung, Schlusstermin etc. bis zur Aufhebung der
Insolvenz
- Betreuende Begleitung auch in der anschließenden Wohlverhaltensphase bis zum Schluss, also der Erteilung der angestrebten Restschuldbefreiung nach Ablauf von 6 Jahren
- Nachbearbeitung: Register auf diverse Löschungen überprüfen, insbesondere Schufa wegen Herausnahme des Erledigungsvermerkes; Einsammeln der etwa noch vorhandenen Titel, etc
- Nachbearbeitung und Erfüllung von gelungenen Vergleichsvereinbarungen
- Betreuung auch von "Quereinsteigern", also Insolventen Menschen, die sich bereits in der Insolvenzphase oder der Wohlverhaltensphase befinden und denen wegen bestimmter
Obliegenheitspflichtverletzungen die Aufhebung der Kostennstundung bzw. die Versagung der Restschuldbefreiung bevorsteht
- Schlichtung bei Streitigkeiten mit Insolvenzverwaltern, Insolvenzgericht oder über Art und Umfang der Mitwirkungspflichten des jeweiligen Schuldners
- Vertretung und Verteidigung unserer Mandanten in allen Fällen mit insolvenzrechtlichem Bezug, egal ob Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Mietrecht oder aus anderen
Gebieten